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ist eine öffentlich geförderte Wohnung? Öffentlich geförderte Wohnungen sind mit Mitteln des Staates erstellt. Diese Wohnungen sind in der Regel erheblich preisgünstiger als vergleichbare frei finanzierte Wohnungen. Einige unserer Wohnungen zählen zu dieser Wohnungsgruppe. Unter der angegebenen "Vermietungshotline teilt Ihnen unser Vermietungsteam gerne mit, ob die von Ihnen gewünschte Wohnung öffentlich gefördert oder frei finanziert ist. Bei einer öffentlich gefördertern Wohnung erhebt der Vermieter lediglich eine sogenannte Kostenmiete. Das heißt, dass nur die Kosten an den Mieter weitergegeben werden, die für die Erstellung der Wohnungen oder spätere Modernisierung angefallen sind. Einziehen dürfen allerdings ausschließlich Personen, die von der jeweiligen Gemeinde in der sie gemeldet sind, einen Wohnberechtigungsschein ausgestellt bekommen. Berechtigte Personen sind Personen, die die vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Höhe des Einkommens richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Die Einkommensgrenzen gemäß § 9 WoFG betragen:
Bei diesen
Zahlen handelt es sich um Nettobeträge und sie dienen lediglich zur
Orientierung. Die Ermittlung des Jahreseinkommens und der Freibeträge
ist gesetzlich festgelegt. Das Bruttoeinkommen, das der Einkommensgrenze
entspricht, beträgt beispielsweise bei einem Zweipersonenhaushalt
rund 27.800 Euro jährlich, bei einer Familie mit zwei Kindern rund
39.900 im Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese
Einkommensgrenzen auch überschritten werden. Ein Beispiel hierfür ist
der sogenannte "Jungverheirateten-Bonus" für Ehepaare,
bei denen keiner der Ehepartner älter als 40 sein darf.
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