Was ist eine
öffentlich geförderte Wohnung?

Öffentlich geförderte Wohnungen sind mit Mitteln des Staates erstellt. Diese Wohnungen sind in der Regel erheblich preisgünstiger als vergleichbare frei finanzierte Wohnungen. Einige unserer Wohnungen zählen zu dieser Wohnungsgruppe. Unter der angegebenen "Vermietungshotline teilt Ihnen unser Vermietungsteam gerne mit, ob die von Ihnen gewünschte Wohnung öffentlich gefördert oder frei finanziert ist. Bei einer öffentlich gefördertern Wohnung erhebt der Vermieter lediglich eine sogenannte Kostenmiete. Das heißt, dass nur die Kosten an den Mieter weitergegeben werden, die für die Erstellung der Wohnungen oder spätere Modernisierung angefallen sind. Einziehen dürfen allerdings ausschließlich Personen, die von der jeweiligen Gemeinde in der sie gemeldet sind, einen Wohnberechtigungsschein ausgestellt bekommen.  Berechtigte Personen sind Personen, die die vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Höhe des Einkommens richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Die Einkommensgrenzen gemäß § 9 WoFG betragen:

Einpersonenhaushalt: 12.000 EURO  
Zweipersonenhaushalt:   18.000 EURO
zuzüglich für jede weitere
zum Haushalt zu rechnende Person
  4.100 EURO  
und für jedes weitere Kind zzgl.   500 EURO  

Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge und sie dienen lediglich zur Orientierung. Die Ermittlung des Jahreseinkommens und der Freibeträge ist gesetzlich festgelegt. Das Bruttoeinkommen, das der Einkommensgrenze entspricht, beträgt beispielsweise bei einem Zweipersonenhaushalt rund 27.800 Euro jährlich, bei einer Familie mit zwei Kindern rund 39.900 im Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Einkommensgrenzen auch überschritten werden. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte  "Jungverheirateten-Bonus" für Ehepaare, bei denen keiner der Ehepartner älter als 40 sein darf. 

Eine genaue Berechnung anhand Ihrer Einkommensunterlagen nimmt das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Amt für Wohnungswesen vor!

0234 / 9535953

0234 / 9616112